ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GREENSALES PIETER VAN DER LINDEN B.V.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

Greensales:
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Green Sales Pieter van der Linden B.V., mit satzungsmäßigem Sitz in Noordscheschut, Gemeinde Hoogeveen, unter der Nummer 73400645 im Handelsregister eingetragen, und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Greensales Balk B.V., mit satzungsmäßigem Sitz in Harich, Gemeinde Gaasterlân-Sleat, unter der Nummer 64925374 im Handelsregister eingetragen.
Höhere Gewalt:
außergewöhnliche Umstände wie unter anderem – aber nicht ausschließlich – Naturkatastrophen, Behinderung oder Verlust durch Dritte, Streik, Aufruhr, bewaffneter Konflikt, Krieg oder Kriegsgefahr, Terrorismus oder sonstige Gewalttaten durch Dritte, Aus- und Einfuhrverbote, Gesamt- oder Teilmobilisierung.
Verfügungshandlungen:
Eigentumsübertragung, Begründung beschränkter Rechte.

Artikel 2 – Anwendungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote und Kauf- und Verkaufsverträge von Greensales.
  2. Von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch Abschluss eines ausdrücklichen Vertrages abgewichen werden.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten sind nur anwendbar, sofern solches ausdrücklich vereinbart wurde, und sie nicht zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Greensales im Widerspruch stehen.

Artikel 3 – Angebote

  1. Alle mündlichen, schriftlichen und digitalen Angebote von Greensales sind unverbindlich.
  2. Greensales ist befugt, ein Angebot bis spätestens 5 Tage nach Annahme zu widerrufen.
  3. Angebote enthalten:
    eine Beschreibung der Produkte, einschließlich der Menge, der Maße und des Preises des Produktes, sowie weitere Kosten wie Transport- und Verpackungskosten.
  4. Greensales bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Eigenschaften der zu liefernden Produkte der Beschreibung oder Abbildung im Angebot möglichst entsprechen. Geringfügige Abweichungen in den Eigenschaften sind jedoch unvermeidlich und haben nicht zur Folge, dass die Produkte den Spezifikationen nicht entsprechen sollten.
  5. Angebote sind jeweils einen Monat gültig. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen die Angebote.

Artikel 4 – Preise und Zahlung

  1. Die angegebenen Preise lauten in Euro und können eventuell geändert werden.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils ohne Mehrwertsteuer und ohne Verpackungskosten.
  3. Transportkosten werden einzeln in Rechnung gestellt.
  4. Der Käufer kann aus einem Schreibfehler oder einem offensichtlichen Fehler in der Preisangabe keine Ansprüche herleiten.
  5. Kursänderungen von sowohl Binnenwährung als auch Fremdwährung können weitergegeben werden, auch wenn sie durch vorhersehbare Umstände verursacht werden. Sollte solches innerhalb von fünf Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
  6. Greensales ist zur einseitigen Änderung des Preises eines Produktes berechtigt. Sollte Greensales dieses Recht in Anspruch nehmen, so ist der Käufer während einer Woche, nachdem er den geänderten Preis zur Kenntnis genommen hat, zur Auflösung des Vertrages berechtigt.
  7. Greensales gewährt keine Rabatte, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 5 – Zahlung

  1. Der Kaufpreis ist jeweils innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig.
  2. Greensales liefert die Ware erst nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages.
  3. In Abweichung von Punkt 2 kann Greensales die Lieferung der Ware auch veranlassen, nachdem der Abnehmer eine automatische Einzugsermächtigung für die Rechnung erteilt hat.
  4. Greensales gewährt keinen Zahlungsrabatt.
  5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Käufer rechtlich in Verzug und hat von diesem Zeitpunkt an die gesetzlichen Handelszinsen zu zahlen.
  6. Erfolgt auch nach Mahnung keine Zahlung, so wird Greensales Inkassomaßnahmen treffen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer.
  7. Inkassokosten werden gemäß dem niederländischen Gesetz über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten sowie dem darauf basierenden Beschluss über außergerichtliche Inkassokosten berechnet.

Artikel 6 – Stornierung

  1. Die Annahme eines Angebotes von Greensales beinhaltet ebenfalls, dass der Käufer Greensales die Zustimmung erteilt, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu prüfen, und entsprechende Informationen über den Käufer einzuholen.
  2. Sollten sich bei der Prüfung begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers ergeben, so ist Greensales zur Auflösung des Vertrages berechtigt.
  3. Sofern der Käufer den Kauf storniert und/oder die Abnahme der Produkte verweigert, ist Greensales berechtigt, ihm bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen, die der Käufer zu ersetzen hat. Es betrifft auf jeden Fall – aber nicht ausschließlich – bereits gekaufte Produkte und Grundstoffe sowie die Kosten bereits erledigter Arbeiten.
  4. Außerdem hat der Käufer in diesem Fall Stornierungskosten in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu zahlen.
  5. Der Käufer hält Greensales von Ansprüchen Dritter infolge der Stornierung und/oder der Weigerung, die Produkte abzunehmen, frei.
  6. Unbeschadet des Vorstehenden ist Greensales berechtigt, die Erfüllung des Vertrages und/oder völlige Entschädigung zu fordern.

Artikel 7 – Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang oder nach Erteilung einer Einzugsermächtigung.
  2. Die Lieferung erfolgt durch Greensales an der vom Käufer bezeichneten Adresse.
  3. Die Lieferung erfolgt in einer von Greensales zu bestimmenden Weise. Sofern der Käufer verlangt, dass die Lieferung auf andere Weise erfolgt, gehen die zusätzlichen Kosten zulasten des Käufers.
  4. Die Ablieferung erfolgt möglichst in einem zuvor von Greensales anzugebenden Zeitraum. Greensales gewährt jedoch keine Garantien hinsichtlich des Ablieferzeitpunktes und übernimmt keine Haftung für Abweichungen vom angegebenen Zeitraum.
  5. Zusätzliche Transportkosten, die infolge von Handlungen des Käufers wie – aber nicht ausschließlich – der Weigerung, Produkte anzunehmen, entstehen, gehen zulasten des Käufers.
  6. Vom Ablieferzeitpunkt an gehen die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, sofort nach Lieferung zu prüfen, ob die Qualität der Produkte den Anforderungen entspricht, und ob sie keine Mängel aufweisen.
  8. Sollte von inferiorer Qualität und/oder Mängeln die Rede sein, so hat der Käufer Greensales sofort nach Ablieferung schriftlich oder per E-Mail davon in Kenntnis zu setzen. Sofern der Käufer Greensales nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung von inferiorer Qualität und/oder Mängeln in Kenntnis setzt, die bei gründlicher Prüfung festgestellt werden könnte(n), gilt, dass der Käufer dem Zustand der Lieferung zustimmt.
  9. Sofern der Käufer inferiore Qualität und/oder Mängel meldet, ist Greensales berechtigt, die Richtigkeit dieser Meldung zu prüfen, und hat der Käufer in jeder Hinsicht daran mitzuwirken.
  10. Sollte Greensales feststellen, dass die Meldung richtig ist, so nimmt Greensales die gelieferten Produkte zurück und liefert dem Käufer Ersatzprodukte.
  11. Nachdem der Käufer mit dem Verkauf oder der Weiterlieferung der Produkte angefangen hat, erlischt das Recht auf Auflösung des Kaufvertrages.

Artikel 8 – Kündigung

  1. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung per Einschreiben zu kündigen, sofern:
    1. der Vertragspartner eine oder mehrere der sich für ihn aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, nachdem er in Verzug gesetzt und ihm eine Nachfrist gesetzt wurde, die erfolglos abgelaufen ist;
    2. der Vertragspartner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder für insolvent erklärt wird, er ein Moratorium beantragt, oder ihm ein Moratorium gewährt wird, angeordnet wird, dass die gesetzliche Schuldenregulierung für natürliche Personen auf ihn zutrifft, oder sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird;
    3. der Vertragspartner verstirbt, seine Betreuung oder die Übertragung der Verwaltung angeordnet wird, oder er, wenn es eine juristische Person betrifft, aufgelöst wird;
  2. Im Falle außergerichtlicher Auflösung ist die zu zahlende Gesamtsumme, sofern die Leistung bereits erbracht wurde, sofort fällig, ohne dass eine Warnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.
  3. Im Falle der Aufhebung des Vertrages sind ebenfalls Zinsen, Kosten und eine Entschädigung zu zahlen.

Artikel 9 – Verpackung

  1. Greensales liefert die Produkte in Verpackungen.
  2. Für die Verpackungen kann Pfandgeld berechnet werden, das dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Informationen über die Höhe des Pfandgeldes können Sie bei Greensales anfordern.
  3. Das Pfandgeld kommt nach Abzug von Handlungskosten für Vergütung in Betracht. Nach Rücksendung sendet Greensales dem Käufer eine Gutschrift zu.
  4. Beschädigte Verpackungen werden nicht akzeptiert und kommen nicht für Pfandgeld in Betracht.

Artikel 10 – Haftung

  1. Greensales haftet nicht für eine geringfügige Abweichung von den im Angebot genannten Eigenschaften der gelieferten Produkte.
  2. Greensales schließt jede Haftung infolge folgender Ereignisse aus:
    • höhere Gewalt;
    • Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit; eigenes Verschulden;
    • unerlaubtes, unsorgfältiges oder fahrlässiges Handeln seitens des Käufers;
    • Wertminderung von Produkten, die (unter der Verantwortung) von Greensales geliefert wurden; eine ohne Verschulden von Greensales entstandene Abweichung von der Lieferfrist;
    • Schaden infolge verspäteter Ablieferung, der durch den Transport oder während des Transportes zum Käufer entsteht, einschließlich – aber nicht ausschließlich – Wartezeiten von Gärtnern und/oder ihren Mitarbeitern.
  3. Die Haftung von Greensales ist auf den Deckungsumfang der Versicherung für den betreffenden Schaden oder höchstens den Rechnungswert begrenzt.

Artikel 11 – Geistige Eigentumsrechte

  1. Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte und Leistungen von Greensales, einschließlich Texten, Software, Abbildungen, Informationen und Ratschlägen, gehören ausschließlich Greensales.
  2. Es ist dem Käufer und/oder Dritten nicht gestattet, diese Rechte ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Greensales in Anspruch zu nehmen. Insbesondere ist es nicht gestattet, Bilder, Texte und sonstige Äußerungen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder wirtschaftlich oder sonst wie zu nutzen.

Artikel 12- Eigentumsvorbehalt

  1. Greensales bleibt die Eigentümerin ihrer Produkte, solange keine vollständige Zahlung des Kaufpreises, einschließlich etwaiger Zinsen, Kosten und Entschädigungen, stattgefunden hat.
  2. Greensales ist berechtigt, diese Produkte zurückzufordern und zu sich zu nehmen, sofern der Käufer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder für insolvent erklärt wird, er ein Moratorium beantragt, oder ihm ein Moratorium gewährt wird, oder angeordnet wird, dass die gesetzliche Schuldenregulierung für natürliche Personen auf ihn zutrifft.
  3. Greensales ist ebenfalls berechtigt, diese Produkte zurückzufordern und zu sich zu nehmen, sofern das Vermögen des Käufers gepfändet wird.
  4. Solange keine Zahlung des Kaufpreises, einschließlich etwaiger Zinsen, Kosten und Entschädigungen, stattgefunden hat, ist der Käufer nicht berechtigt, in Bezug auf die Produkte von Greensales irgendwelche Verfügungshandlungen auszuführen.

Artikel 13 – Streitigkeiten

  1. Das Gericht Rechtbank Noord-Nederland, Standort Assen, ist ausschließlich für die Entscheidung über alle Streitigkeiten zuständig, die sich aus den von den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträgen ergeben, einschließlich der bloßen Eintreibung einer Schuld.

Artikel 14 – Rechtswahl

  1. Alle Verträge von Greensales unterliegen dem niederländischen Recht.

Artikel 15 – Sonstige Bestimmungen

  1. Sofern irgendeine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchführbar gehalten wird, nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
  2. Sofern der Fall im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels eintritt, werden die Vertragsparteien sich bemühen, im gegenseitigen Einvernehmen zum Ersatz der unwirksamen usw. Bestimmung eine neue Bestimmung zu vereinbaren und einzuhalten.